Monika Krause, Rechtsanwältin Hamburg / Glinde
Gebühren

Gebühren

„Guter Rat muss nicht teuer sein!“

Dennoch, Sie sollten wissen, was finanziell auf Sie zukommt, wenn Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen möchten.

Als Rechtsanwältin vereinbaren wir im Regelfall mit unseren Mandanten ein individuelles Beratungshonorar. Dieses orientiert sich an dem wirtschaftlichen Wert, den die Beratung für Sie hat sowie an der Dauer der Beratung.

Die Höchstgrenze für eine Erstberatung hat der Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit 190,00 Euro (netto) festgelegt. Mehr kostet Ihre Erstberatung also auf keinen Fall. In der Regel wird sie aber günstiger sein.

Die Anwaltsvergütung für Leistungen, die nicht in einer reinen Beratung gegenüber dem Mandanten bestehen, richtet sich gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Streitwert der Angelegenheit. Im RVG sind teils feste, teils variable Gebührensätze festgelegt. Über die voraussichtliche Höhe der Anwaltsgebühren nach RVG werden Sie nach Kenntnis des Streitwerts Ihres Anliegens gern genauer informiert.

Auch die Vereinbarung einer individuellen Vergütung ist möglich; diese darf dann allerdings die gesetzlichen Gebühren nach RVG nicht unterschreiten. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer Pauschalvergütung (Vereinbarung einer festen Gebühr für einen bestimmten Auftrag des Anwalts) oder eines Stundenhonorars (Vereinbarung eines festen Stundensatzes für geleistete Arbeitsstunden des Anwalts).

Mit Ihrer Rechtsschutzversicherung rechnen wir ggf. direkt ab. Bitte erkundigen Sie sich vorher dort telefonisch, ob die Erstberatung durch ihren Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Viele Versicherungen gewähren die Kosten einer Erstberatung auch dann, wenn das betreffende Rechtsgebiet nicht mitversichert ist.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Für Ratsuchende mit geringem Einkommen und Vermögen besteht die Möglichkeit, für anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe oder für Vertretung in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe sind, kurz zusammengefasst, staatliche Unterstützungsmechanismen, bei denen Sie nach Offenlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse für berechtigte Beratungsanliegen oder nicht mutwillige Prozesse mit hinreichender Erfolgsaussicht (dies gilt auch die Beklagtenseite) staatliche Unterstützung erhalten.

Näheres wird Ihnen auf Anfrage gerne erläutert.
 

monika krause
rechtsanwältin

telefon: 040 / 73 09 85 34
telefax: 040 / 73 09 85 35
mail: post@anwaeltin-hh.de

 

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